Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO

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Die Ausübung von Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe setzt grundsätzlich das Bestehen einer Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO voraus. Die schriftliche Prüfung, die genau zwei Stunden dauert, findet bundeseinheitlich einmal im Monat an jedem dritten Donnerstag statt. Die mündliche Prüfung findet in der darauffolgenden Woche statt. Der mündliche Prüfungsteil dauert jeweils 15 Minuten pro Teilnehmer, wobei des Öfteren mehrere Teilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Die Teilnahme an der Prüfung setzt gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie eine umfassende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Prüfungsgegenstand voraus. Dieser umfasst mitunter Inhalte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Unfallverhütungsvorschriften und Deeskalationstechniken im Umgang mit Menschen. 

Die Sachkundeprüfung gem. 34a GewO findet bei der örtlichen IHK statt.  

Eine Befreiung von der Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO ist für Personen möglich, die im Besitz eines für die Branche einschlägigen Berufsabschlusses sind oder einen entsprechenden Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung erworben haben. Des Weiteren müssen Personen, die zum Stichtag 1. Januar 2003 nachweislich eine befugte und ununterbrochene Tätigkeit im Bewachungsgewerbe während der vorhergehenden drei Jahre ausgeübt haben, die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO nicht ablegen.    

Der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs ist nicht obligatorisch. Das heißt es ist auch Möglich die zu prüfenden Inhalte auch im selbständigen Lernen vorzubereiten. Auf Nachfrage bei der örtlichen IHK können Sie die erforderlichen Literaturempfehlungen genannt bekommen. Die Literaturliste findet man ebenfalls auf der Webpräsenz von allen IHKs.  

Aktuell liegt die Gebühr für die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO bei 160 Euro. Wenn Sie die schriftliche Prüfung nicht  bestehen und diese erneut wiederholen möchten, müssen die die Teilnahmegebühr in vollem Umfang erneut zahlen. Wenn Sie lediglich die mündliche Prüfung nicht bestanden haben und diese noch mal wiederholen, müssen Sie lediglich die Hälfte der Teilnahmegebühr entrichten. Bis zu fünf Werktagen vor dem schriftlichen Prüfungstermin können Sie außerdem von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Allerdings füllt dann eine Stornogebühr von 30% der Teilnahmegebühr an. Wenn Sie diese Frist versäumen und kurzfristig die Teilnahme absagen, kann die Teilnahmegebühr für die Sachkundeprüfung gem. 34a GewO nicht mehr erstattet werden.  

Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung ohne Benotung.  

Nicht alle Bewachungstätigkeiten setzen das Bestehen der Prüfung gem. § 34a GewO. Oft reicht auch eine sogenannte Unterrichtung aus. Diese hat einen Umfang von mindestens 40 Stunden mit jeweils 45 Minuten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Deeskalationstechniken, dem Umgang mit Gefahrensituationen und auf Inhalten aus dem Datenschutzrecht. Eine explizite Prüfung nach der Unterrichtung gibt es nicht. Dennoch müssen die Teilnehmer im Verlaufe des Unterrichts damit rechnen, dass ihr Verständnis des Unterrichtsstoffs durch mündliche und schriftliche Fragen auf die Probe gestellt wird. Nach erfolgreicher Teilnahme an der der Unterrichtung wird auch hier eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.  

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19 Februar 2018

Warum ich mir ein Haus angeschafft habe

Schön, dass auch ihr an diesem Thema Interesse zeigt. Ich möchte, dass Ihr von meinen Erfahrungen profitiert und diese nutzt, wenn sie für euch sinnvoll sind. Ich habe für mich keine bessere Anlageform gefunden, die auch für die nächsten Generationen meiner Familie sinnvoll ist. Auf diese Weise habe nicht nur ich etwas von dieser Kapitalanlage, sondern auch meine Kinder und Enkelkinder. Zusätzlich bin ich nun unabhängiger, da ich nicht mehr in einem Mietverhältnis lebe. Ich kann nun in meinem Haus tun was ich möchte und das auch zu meinen Vorlieben und Wünschen einrichten, ohne dass es zu Problemen kommt. Welche weiteren Aspekt für mich eine Rolle spielten, beschreibe ich euch hier.