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Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO

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Die Ausübung von Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe setzt grundsätzlich das Bestehen einer Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO voraus. Die schriftliche Prüfung, die genau zwei Stunden dauert, findet bundeseinheitlich einmal im Monat an jedem dritten Donnerstag statt. Die mündliche Prüfung findet in der darauffolgenden Woche statt. Der mündliche Prüfungsteil dauert jeweils 15 Minuten pro Teilnehmer, wobei des Öfteren mehrere Teilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Die Teilnahme an der Prüfung setzt gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie eine umfassende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Prüfungsgegenstand voraus.

19 Februar 2018