Bei einem Lageplan handelt es sich um eine zeichnerische Darstellung, die meist maßstäblich gestaltet ist und ein Objekt im Zusammenhang mit seiner Lage zeigt. Dabei werden auch Faktoren wie die Umgebung und Situation miteinbezogen. Bei Lageplänen muss zwischen vier Arten unterschieden werden: Lagepläne bei Bauanträgen, Lagepläne bei Straßenentwürfen, Bestandspläne von Anlagen und Gebäuden sowie Geländepläne. Lagepläne bei Bauanträgen setzen sich aus einem zeichnerischen und schriftlichen Teil zusammen. Der schriftliche Teil dient der Beschreibung des Baugrundstücks. Er enthält jedoch auch zusätzliche Informationen wie den Bauherrn, Baulasten, Nachbargrundstücke und Angaben zum Bauvorhaben. Im zeichnerischen Teil wird der Umriss des geplanten Gebäudes maßstäblich aufgeführt. Das erfolgt in der Regel im Maßstab von 1:500. Ebenfalls dargestellt werden Abstandsflächen sowie Dachform und Dachneigung. Zur Beurteilung der Baumaßnahme werden dabei auch angrenzende Grundstücke und deren Bebauung angezeigt. Amtliche Lagepläne werden in der Regel durch vereidigte Fachmänner zur Vermessung, öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder gleichgestellten Behörden erstellt.
Der Lageplan einer Straßenansicht dient dem Aufzeigen des Straßenentwurfs in der Draufsicht. Lagepläne für Straßenentwürfe werden in unterschiedlichen Maßstäben dargestellt. Das hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine Ausführungsplanung oder einen Vorentwurf handelt. Bei dem Lageplan einer Straßenansicht sind immer die geplante Straße sowie deren Trassierungselemente zu sehen. Es können aber auch weitere Informationen wie beispielsweise Bebauung, Flächennutzung, Flurgrenzen, Geländepunkte und Verkehrswege dargestellt werden. Bei Bestandsplänen von Anlagen und Gebäuden handelt es sich um Pläne, die den aktuellen Bestand von natürlichen Flächen oder künstlichen Bauten darstellen. Die Inhalte von Bestandsplänen hängen dabei vor allem von deren Zweck ab. Unterschieden werden kann zwischen Naturbestand und Leitungsbestand. Der Naturbestand enthält natürliche Gegebenheiten wie Gelände und Vegetation. Aber auch künstliche Anlagen wie Bauwerke und Straßen werden hier aufgeführt. Der Leitungsbestand hingegen fokussiert sich auf Kanäle oder Leitungen sowie deren dazugehörige Objekte. In der Regel ist wird beim Leitungsbestand auch ein Naturbestand aufgeführt. Das erfolgt allerdings lediglich in einer stark vereinfachten Form. Der Zweck von Bestandsplänen ist übrigens auch ausschlaggebend für den genutzten Maßstab. Übliche Maßstäbe sind 1:200, 1:250, 1:500 und 1:1000.
Beim Geländeplan handelt es sich um eine detaillierte grafische Darstellung eines bestimmten Geländes im Grundriss. Diese Art des Lageplans wird auch als Höhenlinienplan bezeichnet. Neben der natürlichen Erdoberfläche in Form von Höhenlinien, sind auch Details wie Böschungen, Geländekanten und das Gewässernetz enthalten. Die Erstellung von Geländeplanen ist oft komplexer als bei anderen Lageplänen. Genaue Geländepläne werden in der Regel durch die Ausmessung von Luftbildern oder topographische Aufnahmen hergestellt. Deren Maßstäbe belaufen sich auf 1:500 bis 1:5000. Was für ein Maßstab angewendet wird, hängt dabei auch hier von dem jeweiligen Verwendungszweck ab.
Teilen2 August 2018
Schön, dass auch ihr an diesem Thema Interesse zeigt. Ich möchte, dass Ihr von meinen Erfahrungen profitiert und diese nutzt, wenn sie für euch sinnvoll sind. Ich habe für mich keine bessere Anlageform gefunden, die auch für die nächsten Generationen meiner Familie sinnvoll ist. Auf diese Weise habe nicht nur ich etwas von dieser Kapitalanlage, sondern auch meine Kinder und Enkelkinder. Zusätzlich bin ich nun unabhängiger, da ich nicht mehr in einem Mietverhältnis lebe. Ich kann nun in meinem Haus tun was ich möchte und das auch zu meinen Vorlieben und Wünschen einrichten, ohne dass es zu Problemen kommt. Welche weiteren Aspekt für mich eine Rolle spielten, beschreibe ich euch hier.